Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) ist ein Berufsverband von Immobilienfachleuten und Immobiliensachverständigen. Es wurde 1868 in England gegründet und wurde 1881 die königliche Charta des Vereinigten Königreichs, verliehen durch Königin Viktoria.
Chartered Surveyors kann werden, wer entsprechende Eignungsverfahren (APC-Verfahren Assessment of Professional Competence und das FA Final Assessment) durchläuft und ein Studium an einem durch die RICS akkreditierten Institut erfolgreich absolviert hat.
RICS setzt sich für dieinternationale Standardisierung ein und veröffentlicht eigene Standards („Red Book“). Die Red Books gelten als Standardwerk in der Immobilienbewertung.
Die RICS ist als Berufsverband weltweit tätig. Die Hauptaufgaben der RICS sind:
- Regulierung und Förderung des Berufsstandes
- Aufrechterhaltung hoher Standards in der Ausbildung sowie in der Berufsausübung
- Schutz der Kunden und Verbraucher durch Einhaltung eines strengen Verhaltenscodex
- Unparteiische Beratung, Analyse und Orientierung
Die RICS ist seit 1993 in Deutschland präsent und unterhält in Deutschland neun Regionalgruppen, welche in regelmäßigen Abständen Vorträge und Mitgliedertreffen organisieren.
In fachlicher Hinsicht besteht eine Reihe so genannter „Professional Groups“, welche fachspezifische Themen in regelmäßig stattfindenden Meetings diskutieren (Residential Property, Commercial Property, Asset Management, Geomatics, Valuation, Sustainability Strategies, Built Environment – Projektmanagement und Bauwirtschaft, Spezialimmobilien).
Zum „Recognised European Valuer“ (REV) dürfen nur Sachverständige der Immobilienbewertung ernannt werden, die die fachlichen Voraussetzungen der überdurchschnittlichen Qualifikation zur Immobilienbewertung erfüllen, die „European Valuation Standards“ der TEGoVA befolgen, dauerhafte lebenslange Fortbildung betreiben, persönlich integer sind und unabhängig die Immobilienbewertung vollziehen.
Der REV-Status ist das Gütesiegel in der Immobilienbewertung und zeigt internationalen und lokalen Kunden, dass der Gutachter für einen einheitlich hohen europäischen Praxisstandard qualifiziert ist.
Die Buchstaben „REV“ ermöglichen es grenzüberschreitenden Immobilieninvestoren, lokale Gutachter zu identifizieren, die auf einem erkennbaren europäischen Niveau qualifiziert sind. Dies gibt sowohl großen als auch kleinen lokalen Bewertungsfirmen die Möglichkeit, den stetig wachsenden Markt für paneuropäische Investorenkunden zu erschließen.
Der größte Einfluss von REV liegt jedoch auf lokalen Kunden. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit suchen lokale Kunden nach Fachleuten mit speziellen Kenntnissen und Erfahrungen, die ihnen helfen können, schwierige Investitions- und Preisentscheidungen zu treffen. Hier liegt der Wettbewerbsvorteil für REV-Gutachter in ihrem garantierten Mindestniveau an Bildung und Erfahrung und der Fähigkeit, globale und lokale Bewertungsauswirkungen zu interpretieren, die sich aus der nachgewiesenen Vertrautheit mit europäischen Bewertungsstandards ergeben.
Immobiliengutachter/in HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke – kurz CIS HypZert (F) – ermitteln Markt- und Beleihungswerte sämtlicher Immobilienarten – von Standardimmobilien bis hin zur Managementimmobilie.
Die HypZert ist die führende Zertifizierungsstelle für Immobiliengutachter und Immobiliengutachterinnen in der Finanzwirtschaft.
Die von der HypZert ausgestellten Zertifikate garantieren Qualität und Professionalität, langjährige Berufserfahrung und Know-how. Die zertifizierten Gutachterinnen und Gutachter profitieren von einem einzigartigen Netzwerk – in Deutschland, aber auch im Ausland.
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) ist ein großer deutscher Unternehmensverband in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.
Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD ist ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler. Der IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissenstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige Immobilien-wirtschaftliche Wissen überprüft wird.
IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen.
Die DIN EN 15733 gibt es seit 2010 für Immobilienmakler und gilt als Norm zur Regelung der Dienstleistungen von Immobilienmaklern. Verbraucher haben mit der DIN EN 15733 einen wichtigen Leitfaden für die Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern. Die Norm gilt in 31 europäischen Ländern. Sie definiert die Anforderungen an Immobilienmakler und setzt Qualitätsmaßstäbe.
In der Norm sind die fachliche Mindestqualifikation für einen Immobilienmakler festgeschrieben. Zertifizierte Immobilienmakler müssen bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten.
Immobilienmakler, die nach der DIN EN 15733 arbeiten, verpflichten sich außerdem die Interessen der Auftraggeber zu schützen und zu berücksichtigen und jede Diskriminierung zu vermeiden. Nach dem Moralkodex dürfen sie zudem keine irreführenden oder realitätsfernen Versprechungen machen. Für Verbraucher und Kunden von Immobilienmaklern wird es in Zukunft immer öfter darum gehen auf die Ziffern „15733“ und eine Zertifizierung des Maklerbüros nach der DIN EN 15733 zu achten. Einen besseren Schutz der eigenen Interessen in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler gibt es derzeit in Deutschland nicht.
Nachdem ich 2011 die Ausbildung zum Sachverständigen der Immobilienbewertung begonnen habe, konnte ich mein Wissen durch das Studium und einer Vielzahl von Weiterbildung stetig vertiefen.
In Deutschland ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt. Tatsächlich dürfen sich demnach auch nicht qualifizierte und ausreichend ausgebildete Gutachter als Sachverständige bezeichnen. Der Begriff allein bietet demnach keine Gewähr für Qualität.
Deshalb habe ich mich durch die IHK Heilbronn-Franken öffentlich bestellen und vereidigen lassen. Beim Bestellungsverfahren werden durch die IHK die besondere Sachkunde, Qualifikation und Integrität besonders geprüft.
Die IHK bescheinigt durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung, dass ich als Sachverständiger in meinem Fachgebiet über überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfüge somit besonders qualifiziert bin.
Ebenfalls wurde ich darauf vereidigt, meine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie meine Gutachten unparteiisch zu erstatten.
„Wer Bäume setzt, obwohl er weiß, dass er nie in ihrem Schatten sitzen wird, hat zumindest angefangen, den Sinn des Lebens zu begreifen“ (Rabindranath Tagore)