Energieausweis

SIe benötigen
einen energieausweis?

Eine Kooperation, die sich für Sie lohnt.

Gemäß EnEV müssen Immobilieneigentümer bei der Vermietung oder beim Verkauf ihrer Immobilie einen Energieausweis vorlegen.

Unsere Partner erstellen Ihnen zeitnah und kostengünstig den passenden Energieausweis für Ihr Vorhaben.

Werden wir mit dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie beauftragt, übernehmen wir die Kosten des Energieausweises.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis orientiert sich an dem Energieverbrauch der letzten Jahre (mindestens drei Jahre). Es werden längere Leerstände sowie lokale Witterungsverhältnisse der einzelnen Perioden berücksichtigt. Der Verbrauchsausweis ist meistens günstiger ist aber nur bei folgenden Wohngebäuden zulässig:

Bei Mehrfamilienhäusern müssen sich mindestens fünf Wohnungen im Gebäude befinden.

Der Bauantrag für das Gebäude muss nach dem 01.11.1977 gestellt sein.

Das Gebäude wurde nach 1977 errichtet oder nachgerüstet.

Der Bedarfsausweis

Für den Energiebedarfsausweis wird der (theoretische) Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.
Hier liegen die baulichen Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Dämmung, Qualität der Fenster, etc. zugrunde.

Für Neubauten wird der Ausweis obligatorisch ausgestellt.